Vergleich Kirchenaussage und Bibel zur Organspende - Der Prophet Jakob Lorber

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Youcat und die Bibel zur Organspende
- Lehre der katholischen Kirche anhand des YOUCAT -
(Jugendkatechismus der katholischen Kirche
© Pattloch Verlag GmbH & Co. KG, München. ISBN 978-3-629-02194-6).


YOUCAT  „behandelt in jugendgemäßer Sprache das Ganze des katholischen Glaubens, wie er im ‚Katechismus der Katholischen Kirche‘ (KKK von 1997) vorgelegt wurde, ohne die dort gegebene Vollständigkeit anzustreben. Das Werk ist in Frage- und Antwortform aufgebaut und verweist in den Zahlen im Anschluß an die jeweilige Antwort auf die weiterführenden und vertiefenden Darlegungen im KKK. Ein sich daran anschließender Kommentar soll eine zusätzliche Hilfe zum Verständnis und zur existentiellen Bedeutung der behandelten Fragen geben.“  (YOUCAT S.3)

Im Nachfolgenden soll das Thema Organspende anhand der Lehre der katholischen Kirche, gegebener Fakten und den Aussagen der Bibel verglichen werden.


YOUCAT (391) Warum sind Organspenden wichtig?
Organspenden können Leben verlängern oder Lebensqualität erhöhen, deswegen sind sie ein echter Dienst am Nächsten, sofern Menschen nicht dazu gezwungen werden. [2296]
Es muß sicher sein, dass der Spender zu Lebzeiten seine freie und bewusste Zustimmung gegeben hat und er zum Zweck der Organentnahme nicht getötet wird. Es gibt die Lebendspende, z.B. bei Knochenmarktransplantationen oder bei der Spende einer Niere. Die  Organspende aus einer Leiche setzt eine sichere Todesfeststellung und die Zustimmung des Spenders zu Lebzeiten, oder seines Vertreters, voraus.

Fakt:
Was unter Organspende zu verstehen ist
Organspende bedeutet das zur Verfügung stellen von Organen eines lebenden oder verstorbenen Menschen zur Transplantation oder Forschungszwecken. Hierfür gelten gesetzliche Regelungen, die in den verschiedenen Staaten unterschiedlich ausfallen.

Wann ist ein Mensch tot?
Die einzelnen Phasen des Todes:
1. Klinischer Tod: Er ist gekennzeichnet von einem völligen Kreislaufstillstand. Folgende  „unsichere“ Todeszeichen sind charakteristisch: Fehlen von Atmung, Herz-Kreislauf-Stillstand, kein Carotispuls (= Carotis = Halsschlagader), maximale Pupillenerweiterung, fehlende Pupillenreaktion, fehlende Reflexe, Muskelatonie, Blässe bis Blaufärbung der Haut und der Schleimhäute, Abnahme der Körpertemperatur.
Entscheidend ist, dass innerhalb der Wiederbelebungszeit eine Reanimation noch gelingen kann. Mit Wiederbelebungszeit meint man das Zeitintervall zwischen dem Herz-Kreislauf-Stillstand und Eintritt irreversibler Organschädigung infolge des Sauerstoffmangels.
2. Hirntod: Da mit Hilfe intensivmedizinischer Maßnahmen bei Schwerstkranken die Lungen- und Kreislauffunktion noch lange aufrecht erhalten werden kann, wurde die neue Todesdefinition „Hirntod“ eingeführt. Dabei wird das Eintreten des Todes als irreversibler Ausfall aller Hirnfunktionen (Großhirn, Kleinhirn, Hirnstamm) definiert. Die klinischen Zeichen des Hirntods sind: Koma, Ausfall der Spontanatmung, Lichtstarre beider Pupillen, Fehlen der Hirnstammreflexe. Der Hirntod darf bescheinigt werden, wenn zwei unabhängige Untersucher die Befunde bestätigt haben und die Zeichen mindestens 12 Stunden vorhanden sind. In der Regel werden Zusatzuntersuchungen wie das EEG (Elektroenzephalogramm = misst die Hirnströme) eingesetzt. Ist der Hirntod festgestellt, so darf die Intensivtherapie abgebrochen werden.
3. Biologischer Tod: Auf den klinischen Tod (der Hirntod ist kein Tod) folgt in der Regel der biologische Tod. Alle Organ- und Zellfunktionen sind nun irreversibel erloschen. Der biologische Tod ist durch die sicheren Todeszeichen gekennzeichnet, die in folgender Reihenfolge auftreten. Totenflecke, die auch als Leichenflecke oder Livores bezeichnet werden: Sie treten 20 – 30 Minuten durch Absinken des Blutes auf. Sie bilden sich in den tiefer liegenden Körperregionen (Hände, Füße, Rücken). Totenstarre, die auch als Leichenstarre oder Rigor mortis bezeichnet wird: Sie beginnt etwa nach zwei bis vier Stunden, ist nach sechs bis acht Stunden vollständig ausgeprägt und löst sich nach zwei bis drei Tagen von selbst. Sie wird durch den Zerfall von ATP (universelle Energieeinheit des Körpers) erklärt. Die Aktin- und Myosinfilamente (Bestandteile der Muskeln) können nicht mehr getrennt werden. Autolyse (= Selbstauflösung): Der Körper zersetzt sich durch körpereigene Enzyme und die Tätigkeit von Bakterien. (Pschyrembel, Klinisches Wörterbuch, de Gruyter)

Voraussetzung für eine Organspende nach dem Tod
Voraussetzung für eine postmortale Organspende ist nicht der biologische Tod mit seinen Todeskennzeichen, sondern die Feststellung des Hirntodes, ermittelt durch ein EEG, anhand dessen die elektrische Aktivität von Gehirnzellen abgelesen wird. Wenn sich dabei über eine längere Zeit eine Null-Linie zeigt wird davon ausgegangen, dass das Gehirn nicht mehr arbeitet, was jedoch nicht heißt, dass die Organe nicht mehr weiterleben können. Nur eben weil die Organe weiter lebendig sind, kann man sie überhaupt erst nach dem Gehirntod zur Transplantation oder Forschungszwecken verwerten.

Die Definition des Hirntodes ist nachweislich widerlegt
- „Beachtung verdienten vor allem die Studien namhafter Neurologen, nach denen die Zeit zwischen Herztod und körperlichem Verfall nach diagnostiziertem Ganzhirntod gelegentlich Wochen, in Einzelfällen auch länger dauern könne, ein Phänomen, das mit "chronischem Hirntod" beschrieben werde (175 Fälle bis 1998: Neurology 1998; 51: 1538). Bis 2003 seien zehn erfolgreich beendete Schwangerschaften bei Hirntoten dokumentiert (Crit Care Med 2003; 31: 1241). "Die Annahme, dass nach dem Hirntod unmittelbar und notwendig Herzstillstand und körperliche Desintegration eintreten, gilt heute als widerlegt", so Müller. Ihr Fazit entspricht dem Tenor im US-Positionspapier. Der US-Ethikrat bezeichnet den "Anspruch von Medizinern und Politikern, die Trennungslinie zwischen Leben und Tod mit der Diagnose Hirntod eindeutig ziehen zu können", als "zweifelhaft" - auch dann, wenn, wie in Deutschland, der irreversible Ausfall des gesamten Gehirns (whole brain death) mit dem Hirntod gemeint sei. Gleichwohl sei dieser eine geeignete Voraussetzung für die Organentnahme.“ (24.06.2010:http://www.aerztezeitung.de/medizin/krank-heiten/herzkreislauf/article/608610/sicher-derzeitige-diagnostik-des-hirntodes.html sh=3&h=324026683)

- „Es will offenbar nicht recht passen, dass ausgerechnet im Mutterland der Hirntoddefinition, den Vereinigten Staaten, die „President's Commission on Bioethics“ im Dezember 2008 die Gründe, die bislang zur Rechtfertigung angeführt wurden, als irrtümlich zurückgewiesen hat. Das Hauptargument, auf dem die Definition beruhe, sei empirisch widerlegt. Der Hirntod war die Geburtsstunde der Transplantationsmedizin. Der wissenschaftliche Fortschritt hat aber nun an dem Ast gesägt, auf dem sie sitzt. … die biologische Hirntoddefinition kann nicht aufrechterhalten werden. Die Annahme, Hirntote zeigten keine somatische Integration mehr, hat sich als falsch erwiesen. So halten Hirntote ihre Homöostase aufrecht, den Gleichgewichtszustand des Organismus. Sie regulieren Körpertemperatur und bekämpfen Infektionen, produzieren Exkremente und scheiden sie aus. Die Wunden heilen bei Hirntoten ebenso, wie ihr proportioniertes Wachstum gesteuert wird. Schwangere Hirntote können gesunde Babys austragen. Nicht zuletzt reagieren Hirntote mit Ausschüttung von Stresshormonen auf Schmerzreize. … Zudem ist die Feststellung des Hirntods mit einer Reihe von Unsicherheiten behaftet. Joseph Verheijde, Mohamed Rady und Joan McGregor von der renommierten Mayo Clinic bezweifeln, dass die etablierten Richtlinien geeignet sind, einen irreversiblen Schaden des Gehirns mit hinreichender Sicherheit zu konstatieren. Gehirne von für hirntot erklärten Patienten wiesen nicht alle die erwarteten schweren Schäden auf. In Deutschland gelten für die Hirntoddiagnostik die Kriterien der Bundesärztekammer. Eine apparative Untersuchung ist nur bei Kindern bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr vorgesehen. Die in den übrigen Fällen als ausreichend erachtete klinische Diagnostik erfasst nur Teilbereiche des Gehirns. Funktionen des Mittelhirnes, des Kleinhirns und des Cortex würden gar nicht untersucht, gibt die Physikerin und Philosophin Sabine Müller von der Charité in Berlin zu bedenken. Untersuchungen mit bildgebenden Verfahren wie der Positronenemissionstomographie oder der funktionellen Magnetresonanztomo-graphie an Patienten mit schweren Bewusstseinsstörungen lassen an der Behauptung des irreversiblen Ausfalles aller Hirnfunktionen zweifeln. Je empfindlicher die Methode, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass sich Aktivitäten in einzelnen Arealen des Gehirnes finden lassen. … Die President's Commission will ihn [den Hirntod] mehrheitlich nicht aufgeben. Sie glaubt, das Argument zur Rechtfertigung müsse bloß ergänzt werden. Hirntote zeigten, so heißt es jetzt, wohl eine nach innen, auf den Organismus als Ganzes gerichtete Integration. Doch fehle die Integration in die Umwelt. Die Anforderung werde ohnehin vielfach unterlaufen, etwa in den Fällen der sogenannten Non-heart-beating-Donors. Bei ihnen werden die Organe nur wenige Minuten nach Eintreten des Kreislaufstillstands entnommen. In einigen Ländern ist dies zulässig, in Deutschland verboten. Zu Recht fragte kürzlich der Philosoph Don Marquis von der Universität Kansas, warum Personen, unmittelbar nachdem das Herz zu schlagen aufhöre, als tot gelten sollen, wenn man sie doch wiederbeleben könne? … Wird der Hirntod Anlass für unerwartete biopolitische Bündnisse sein? Der Versuch, ihn naturwissenschaftlich zu fundieren, ist gescheitert. Darauf hat der Hirnforscher Gerhard Roth bereits in der Anhörung zum Transplantationsgesetz hingewiesen.“ (14.09.2010: http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/geisteswissenschaften/hirntod-ist-die-organspende-noch-zu-retten-1605259.html)

Hirntote Menschen sind in Wirklichkeit sterbende Menschen – die Organentnahme bewirkt erst den eigentlichen Tod, ist Mord.
Menschen, die sich in einem irreversiblen (unumkehrbaren) Koma befinden, und die man heute für tot erklärt, galten vor 1968 als lebend. Die Definition des Hirntodes beruht auf einem 1968 veröffentlichten Konzept der Harvard Medical School und wurde eingeführt, nachdem Christiaan Barnard das erste lebende Herz verpflanzte und hierfür des Mordes bezichtigt wurde. Um die Transplantationsärzte nicht dem Vorwurf des Totschlages oder gar Mordes auszusetzen, wurde schlicht und einfach der Todeszeitpunkt vorverlegt, so dass durch die juristische Umdefinierung des Todesbegriffes die Menschen als tot gelten, wenn sie den Hirntod erleiden. Seither gibt es „lebende Leichen“ mit einem durchaus funktionierenden Körper. Dennoch erklärt man diese Menschen für tot. Aber an einer Todeserklärung ist noch niemand gestorben.

Bibel:
In der Bibel steht geschrieben „des Leibes Leben ist in seinem Blut, solange es lebt“ (3.Mo 17,10-14!) und nicht „des Leibes Leben ist in seinem Gehirn“, wie es uns die neue juristische Todeszeitpunkt-Definition glauben machen will. Solange der Körper noch warm und durchblutet ist, befindet sich seine unsterbliche Seele in ihm und durchdringt ihn durch und durch. Daher heißt es auch: „Allein merke, dass du das Blut nicht essest, denn das Blut ist die Seele; darum sollst du die Seele nicht mit dem Fleisch essen“ (5.Mo 12,23); „esst das Fleisch nicht, das noch lebt in seinem Blut (1.Mo 9,4; 5.Mo 12,23), also auch: Transplantiert das Fleisch nicht, das noch lebt in seinem Blut. Doch nur lebende, durchblutete Organe können transplantiert werden!
Bei der Organtransplantation wird also ein Stück Leben aus dem einen herausgerissen, um dieses Stück Leben in einem anderen einzuknebeln. Anschließend nimmt der Organempfänger für den Rest seines irdischen Lebens Medikamente um dieses Leben fest eingekerkert in sich gefangen zu halten, damit dieses Leben ja nicht entweicht.  Ein Vergehen am Leben selbst! Welch ein Frevel an Gott, dem Leben allen Lebens – dem Leben Selbst!
„Euer Geist ganz samt Seele und Leib müsse bewahrt werden unsträflich auf die Zukunft unsers Herrn Jesu Christi.“ (1.Thess.5,23)


YOUCAT (392) Wodurch wird das Recht auf körperliche Unversehrtheit des Menschen verletzt?
Das Recht wird verletzt durch Gewaltanwendung, Entführung und Geiselnahme, Terrorismus, Folter, Vergewaltigung, gewaltsame Sterilisation sowie durch Amputation und Verstümmelung. [2297-2298]
Diese fundamentalen Verstöße gegen die Gerechtigkeit, die Liebe und die Menschenwürde sind auch dann nicht gerechtfertigt, wenn sie durch staatliche Autorität gedeckt sind. Im Bewusstsein der historischen Schuld auch von Christen kämpft die Kirche heute gegen jede körperliche und psychische Gewaltanwendung, insbesondere gegen die Folter.

Fakt:
Schmerzhafte Prozeduren vor der Diagnose 'Hirntod' - Folter
Mediziner, die die Hirntod-Diagnose stellen, bereiten dem Patienten zuvor einen schmerzhaften Prozess. Der Eingriff dient in der Regel der Organbeschaffung, nicht dem Wohl des Patienten.
Die klinische Untersuchung sieht u.a. vor: Eine Provokation der Augenhornhaut mit einem Gegenstand, Stechen in die Nasenwand, Reizen des Rachenraums mit einem Gegenstand, Setzen eines heftigen Schmerzes zur Reizung von Reflexen, Reizung des Bronchialraumes durch Absaugkatheter, festen Drücken der Augäpfel, Gießen von Eiswasser in die Gehörgänge. Zur Absicherung der Diagnose wird gelegentlich eine Angiografie mit Kontrastmittelgabe durchgeführt. Dieses Testverfahren kann beim noch lebenden Spender zu einem anaphylaktischen Schock mit Todesfolge führen. Die DSO (Deutsche Stiftung Organtransplantation) empfiehlt als letzte klinische Untersuchung den Apnoe-Test (Abschalten der Herz-Lungenmaschine). Dabei kann es zu Blutdruckabfall, Herz-Rhythmusstörungen oder gar zum Herzstillstand kommen. Die gesamte Anleitung zur Feststellung des Hirntodes kann in der ‚Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirates der Bundesärztekammer – Kriterien des Hirntodes. Entscheidungshilfen zur Feststellung des Hirntodes. Dritte Fortschreibung 1997‘ unter http://www.transplantation-information.de/hirntod_transplantation/diagnostik.html nachgelesen werden.
DIE ZEIT Nr. 41, 03.10.1997 „Protokoll eines Hirntodes“: „Die Untersuchung eines Hirntoten geht nach detaillierten Richtlinien der Bundesärztekammer vor sich: Zwei Mediziner, die nichts mit einer möglichen Organentnahme zu tun haben dürfen – und in der Behandlung von Komapatienten erfahren sind – protokollieren die Symptome und stellen die Diagnose. … (Es folgt die Begutachtung der Röntgenaufnahmen.) In medizinischen Kürzeln berät der Neurologe sich mit der Oberärztin. Dann schreibt er den exakten Befund des Schädel-Hirn-Traumas ins Protokoll. … Die beiden Ärzte prüfen bei Jan (Unfallopfer) nun die klinischen Symptome des Hirnversagens, zunächst die Tiefe der Bewusstlosigkeit. Dazu versuchen sie eine Schmerzreaktionauszulösen. Spittler (Arzt) presst den Griff seines metallenen Reflexhammers rechts und links auf die Nagelbetten. Er kneift so stark wie möglich an beiden Seiten in die Haut unter den Achseln und unterhalb der Ohren – Stellen, die empfindlich sind. Dann sticht er, ‚das ist das unangenehmste’, mit einer Kanüle rechts und links in die Nasenscheidewand – ein starker Schmerzreiz im Bereich des Trigeminusnervs. Aus der Nase sickert Blut. Aber Pulsschlag und Blutdruck, deren Werte in digitalen Ziffern auf dem Monitor am Kopfende blinken, bleiben unverändert. Der Mann regt sich nicht. Behutsam zieht Spittler erst das eine, dann das andere Lid des Patienten auf und leuchtet in die Pupillen. Sie reagieren nicht mehr auf Licht, bleiben ‚reichlich mittelweit’. Ein Pfleger löst die steife Halskrawatte. Jetzt drehen die Hände des Arztes den Kopf mit den stoppelkurzen dunklen Haaren erst nach rechts, dann nach links, kippen ihn nach vorn. Bei diesen plötzlichen passiven Bewegungen müssten Jans Augen gegensteuern: das sogenannte Puppenkopfphänomen. … Mit der Ecke eines Papiertuchs tupft Spittler in die Augen hinein. Sie blinzeln nicht. Die Augen sind tot. Nein, sagt der Arzt, bei einer solchen Untersuchung habe der Patient, den er nur während der Diagnose zu Gesicht bekomme, fast niemals mehr individuelle Züge für ihn. Aber es gebe Ausnahmen. Zum Beispiel den Jahre zurückliegenden Fall eines kleinen Kindes, das er wegen seiner ‚völlig verrückten Reflexe’ zunächst nicht für hirntot erklärt hatte. Gerade bei Kindern gebe es sehr irritierende Erscheinungen: ‚Sie streicheln es an der Seite, und plötzlich geht der Arm hoch.’ Das seien vom Rückenmark ausgehende Reflexe, die man dann mit großer Regelmäßigkeit wieder und wieder auslösen könne, erklärte der Neurologe. Solche Bewegungen seien eben keine letzten Lebenszeichen, sondern träten im Gegenteil erst dann auf, ‚wenn das Großhirn nichts mehr steuert’. …
Zwischen Magensonde und Beatmungstubus, die beide aus dem Mund ragen, schiebt Spittler einen Holzspachtel tief in den Rachen. Es kommt kein Würgen. Die Bauchmuskeln bleiben völlig schlaff, auch, als nun nochmals der Hustenreflex getestet wird. … Bevor die Ärzte das Protokoll unterschreiben können, müssen sie nachweisen, dass sich der Zustand Jans nicht mehr umkehren wird. Dazu müssten sie die Untersuchung nach einer Beobachtungszeit von zwölf Stunden wiederholen. Oder sie können, was nun geschehen wird, ein Elektroenzephalogramm ableiten, das eine Nulllinie zeigen muss. … Was bei dieser Diagnose nicht gemacht wurde, aber zur Verkürzung der Wartezeit häufig angewendet wird, ist der sog. akustisch evozierte Hirnstammpotentiale-Test. Das geschieht mittels Schallwellen auf die Ohren. Diese ganze Hirntod-Diagnose ist bereits eine Folter, gegen die man sich wehren sollte. Normalerweise brauchte der Arzt für eine solche Diagnose – der Patient ist ja (auch nach deren Verständnis) noch nicht tot und auch nicht für tot erklärt – das schriftliche Einverständnis des Patienten. Eine Intensiv-Krankenschwester berichtete mir von einem Patienten, der bereits für „hirntot“ erklärt worden war, dass sie den jungen Mann, der Vater von zwei kleinen Kindern war, ansprach, dass auch sie Mutter von 2 Kindern sei und er kämpfen müsse, dass es sich lohne und er das schon noch schaffe usw. … Der Mann reagierte mit den Augen. Ein Kollege meinte, wenn er es wirklich schaffen würde, was das denn für ein Leben wäre und ob sie denn nicht an die vielen Menschen denken würde, denen man mit den Organen helfen könne? Aber man kann es vermuten, weil Angehörige von Explantierten berichteten, dass ihre Toten verzerrte Gesichter hatten, wenn sie den verplombten Sarg öffneten.“

Die Organentnahme ist blutiges Schlachten
Vor dem Aufsägen des Körpers vom Kopf bis zum Schambein und der Organentnahme werden den Hirntoten muskelentspannende und schmerzstillende Medikamente verabreicht (die DSO empfiehlt zur „Optimierung des chirurgischen Eingriffs“ 5 Fentanyl, eines der stärksten Schmerzmittel, ca. 100 x stärker als Morphin), sie werden voll oder teilweise narkotisiert um den oftmals vorkommenden Abwehrbewegungen der „Toten“ vorzubeugen. In der Schweiz ist Vollnarkose Vorschrift. Brauchen Tote derartige Behandlungen noch? Hirntote werden zur Organentnahme am Operationstisch festgeschnallt. Bei einer Obduktion von Leichen geschieht dies nicht.

Mediziner töten auf grausame Weise mit dem Einverständnis von Staat und Kirche sterbende Menschen, doch es steht geschrieben:

Bibel:
„Du sollst nicht töten!“ (2.Mo 20,13; 2.Mo 21,12; 3.Mo 24,17; 5.Mo 5,17; Mt 5,21; Mt 19,18; Mk 10,19; Lk 18,20; Rö 13,9; Jk 2,11).


YOUCAT (378) Warum darf man weder sich selbst noch anderen das Leben nehmen?
Gott allein ist Herr über Leben und Tod. Außer im Fall von Notwehr oder Nothilfe darf kein Mensch einen Menschen töten. [2258-2262, 2318-2320]
Das Leben anzutasten ist ein Frevel gegenüber Gott. Menschliches Leben ist heilig; das heißt: Es gehört Gott, ist sein Eigentum. Sogar unser eigenes Leben ist uns nur anvertraut. Gott selbst hat uns das Leben geschenkt; nur er darf es uns wieder nehmen. Im Buch Exodus heißt es wörtlich übersetzt: „Du sollst nicht morden!“ (Ex 20,13)

Fakt:
Die Hirntoddefinition hat sich als hinfällig erwiesen (s.o.)
„Verfassungsrechtler Professor H.-G. Gallwas in der Anhörung des Rechtsausschusses: „Es ist nicht Sache des Staates zu entscheiden, wann das Leben eines Menschen endet, ob also der Hirntote schon ein Toter oder noch Sterbender ist. … Dem Staat ist es wegen der Verfassung verwehrt, menschliches Leben zu bewerten und je nach Ausgang der Bewertung das Grundrecht des einem dem Grundrecht des anderen zu opfern.“ (Gallwas Protokoll Nr. 17; „Sterben auf Bestellung“, S. 89)
Wie die Schrift der Kirchen „Organtransplantationen“ von 1990 zeigt hat die theologische Ethik ohne eigene wissenschaftliche Prüfung die Bestimmung „Hirntod = Tod“ übernommen, indem sie die Organspende als „Akt christlicher Nächstenliebe“ preist, darin die Tötung eines menschlichen Lebens nicht erkennt bzw. ihre Augen davor verschließt. Hierzu wird auch gerne zitiert:

Die Bibel:
„niemand hat größere Liebe denn die, dass er sein Leben lässt für seine Freunde“ (Joh 15,13), doch wer aus Liebe zu seinen Freunden sein Leben auf eine Art und Weise lässt, die gegen Gottes Ordnung und Seine Gebote verstößt, versündigt sich dennoch und wird sich die daraus folgende Sanktion gefallen lassen müssen! Der Herr: „Siehe, ich lege euch vor den Weg zum Leben und den Weg zum Tode.“ (Jer 21,8) „In seiner [des Herrn!] Hand ist die Seele alles dessen, was da lebt, und der Geist des Fleisches aller Menschen“ (Hi 12,9-10). Erteilen Angehörige die Erlaubnis, so stimmen sie der aktiven Sterbehilfe bzw. Mord zu. „Ihr habt gehört, dass zu den Alten gesagt ist: "Du sollst nicht töten; wer aber tötet, der soll des Gerichts schuldig sein."“ (Mt 5,21; s.a. 2.Mo 20,13; 2.Mo 21,12; 3.Mo 24,17; 5.Mo 5,17; Mt 19,18; Mk 10,19; Lk 18,20; Rö 13,9; Jk 2,11).


YOUCAT (379) Welche Eingriffe sind durch das Tötungsverbot untersagt?
Untersagt sind der Mord und die Beihilfe zum Mord. […] Untersagt ist auch die Euthanasie, also das Töten von behinderten, kranken und sterbenden Menschen. [2268-2283, 2322-2325]
Heute wird das Tötungsverbot häufig durch scheinbar humane Argumente unterlaufen. Aber weder Euthanasie noch Abtreibung sind humane Lösungen. Deshalb ist die Kirche in solchen Fragen von letzter Klarheit. Wer immer sich an einer Abtreibung beteiligt, einen anderen Menschen dazu nötigt oder ihm auch nur dazu rät, ist – wie auch bei anderen Vergehen gegen das Leben – automatisch exkommuniziert.

Fakt:
Die Hirntoddefinition hat sich eindeutig als hinfällig erwiesen (s.o.).
Professor Dr. Gerhard Roth brachte den Skandal des „Hirntodes“ auf den Punkt: „Um Transplantationen rechtlich möglich zu machen, musste dieser sterbende Organismus daher zur Leiche erklärt werden. Das ist aber naturwissenschaftlich unhaltbar, wie man in jedem Physiologie-Lehrbuch nachlesen kann“. (Sterben auf Bestellung S. 11)
Dr. med. Max-Otto Bruker, Arzt für Innere Medizin und Bestsellerautor (30 Bücher mit mehr als 3 Millionen Auflage) sagt: „Heute gilt - wie absurd - der "Hirntod" als Gesamttod, obwohl keine ausreichenden Beweise dafür vorliegen.  Auf diese Weise wurde durch die Gesetzgebung ein Freispruch für alle "Handlanger" dieses "Mordsgeschäfts" erreicht.  Ich schäme mich für den Ärztestand, dass nicht alle Kolleginnen und Kollegen aufstehen und laut NEIN sagen zu der Art der Aufklärung über die Organtransplantation. Sie befürworten damit stillschweigend ein dunkles Geschäft, das unethisch und unmoralisch betrieben wird. Es setzt sich über die Menschenwürde hinweg und nimmt eine Tötung des Lebenden billigend in Kauf. Von dieser Art der Geschäftemacherei distanziere ich mich auf das Schärfste ...“


YC: „Wer immer sich [am Töten von kranken und sterbenden Menschen] beteiligt, einen anderen Menschen dazu nötigt oder ihm auch nur dazu rät, ist automatisch exkommuniziert…“
Köln. Die katholische Kirche begrüßt die Einigung auf eine Neuregelung der Organspende. … Der Weihbischof wies darauf hin, dass drei Viertel der Bundesbürger zur Organspende bereit seien, aber nur ein Viertel einen Organspendeausweis habe. "Diese Lücke zu schließen, dazu könnte diese Regelung beitragen", sagte Losinger. (http://kirchensite.de/aktuelles/news-aktuelles/datum/2011/11/25/weihbischof-losinger-begruesst-organspende-einigung/)

Bischöfe wollen Organspende fördern
Donnerstag, 06.10.2011, 17:20: Die Deutsche Bischofskonferenz möchte die Organspende als Akt der Nächstenliebe fördern. (http://www.focus.de/politik/deutschland/transplantation-bischoefe-wollen-organspende-foerdern_aid_672150.html)

Die Bibel:
„Ein Mensch herrscht zuzeiten über den andern zu seinem Unglück.“ (Pr 8,9)
Das AT sah bei einem Vergehen gegen Leib und Leben harte Strafen vor: „Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, dass man ihn töte.“ (2.Mo 21,14)
Jesus Worte gelten auch hinsichtlich der Lüge, der Hirntod = biologischer Tod: „Ihr seid von dem Vater, dem Teufel, und nach eures Vaters Lust wollt ihr tun. Der ist ein Mörder von Anfang und ist nicht bestanden in der Wahrheit; denn die Wahrheit ist nicht in ihm. Wenn er die Lüge redet, so redet er von seinem Eigenen; denn er ist ein Lügner und ein Vater derselben. Ich aber, weil ich die Wahrheit sage, so glaubet ihr mir nicht.“ (Joh 8,44f)


YOUCAT (380) Warum darf man im Fall von Notwehr doch eine Tötung des anderen in Kauf nehmen?
Wer das Leben anderer aktuell angreift, darf und soll gestoppt werden, notfalls indem der Angreifer selbst getötet wird. [2263-2265, 2321]
Die Notwehr ist nicht nur ein Recht; sie kann für den, der für das Leben anderer Verantwortung trägt, sogar zur Pflicht werden.

Fakt:
Durch die Organentnahme wird aktuell in das Leben eines Schwerkranken bzw. Sterbenden eingegriffen.

In China bedienen sich die Transplantationsmediziner nicht der Lüge, der „Hirntod“ sei bereits der Tod des Menschen. Zum Tode Verurteilten entnehmen sie – nach vorheriger Betäubung – bei lebendigem Leib die lebenden Organe und vollstrecken dadurch das von der staatlichen Justiz ausgesprochene Todesurteil. Damit die staatliche chinesische Gesundheitsversorgung genügend geeignete Organe für Transplantationen erhält, gibt es jetzt wöchentliche Quoten für Hinrichtungen von Kriminellen und politischen Häftlingen. Jedes größere Gefängnis bekommt die Quoten vom jeweiligen Kreiskrankenhaus mitgeteilt (Kopp exklusiv, 06/12).

Anstatt sich gegen die Organspende einzusetzen wirbt die Kirche für sie.
Bischof Dr. Gebhard Fürst (Bistum Rottenburg-Stuttgart), hat Organspende als „einen Akt der Nächstenliebe“ bezeichnet. „Sie soll als Ausdruck großherziger Solidarität gefördert werden“
(Pressemeldung 06.10.2011 - Nr. 150)

Die Bibel:
Einen Sterbenden bei lebendigem Leibe auszuschlachten hat nichts mit Nächstenliebe zu tun.
Jesus weist darauf hin: „Ihr seid meine Freunde, so ihr tut, was ich euch gebiete“ (Joh 15,14).
Dazu gehört auch, aus Liebe alles auferlegte Leid - sein eigenes Kreuz - in Demut bis zu Ende tragen, den bitteren Kelch nicht abzuweisen (Lk 22,42). Wer Jesus Freund sein will, muss bereit sein, Ihm ausnahmslos in Allem nachzufolgen (Lk 9,23-24; Mt 10,38; Mt 16,24-15; Lk 9,24; Jh 12,25). Dazu gehört auch, das auferlegte (Leidens-) Kreuz in Demut und Geduld bis zum Tod auf sich zu nehmen. „Die Krankheit ist nicht zum Tode, sondern zur Ehre Gottes, dass der Sohn Gottes dadurch geehrt werde“ (Joh 11,4). „Wer am Fleisch leidet, der hört auf von Sünden, dass er hinfort die noch übrige Zeit im Fleisch nicht der Menschen Lüsten, sondern dem Willen Gottes lebe“ (1.Pt 4,1-4).
Niemand weiß, wie lange nach Gottes ewigem Ratschluss seine Zeit auf Erden dauert. Niemand weiß, wie viel Trübsal während seines Erdenwandels seiner warten, doch „ich achte der keines, ich halte mein Leben auch nicht selbst teuer, auf dass ich vollende meinen Lauf mit Freuden“ (Apg 20,22-24), denn Jesus spricht: „Wer nicht sein Kreuz auf sich nimmt und folgt mir nach, der ist mein nicht wert“ (Mt 10,38). „Wer mir folgen will, der verleugne sich selbst und nehme sein Kreuz auf sich täglich und folge mir nach. Denn wer sein Leben erhalten will, der wird es verlieren; wer aber sein Leben verliert um meinetwillen, der wird's erhalten. Und welchen Nutzen hätte der Mensch, ob er die ganze Welt gewönne, und verlöre sich selbst oder beschädigte sich selbst? Wer sich aber mein und meiner Worte schämt, des wird sich des Menschen Sohn auch schämen, wenn er kommen wird in seiner Herrlichkeit und seines Vaters und der heiligen Engel“ (Lk 9,23ff). „Das Kreuz ist eine Torheit denen, die verloren werden; uns aber, die wir selig werden ist's eine Gotteskraft“ (1.Kor 1,18).
„Meine Zeit steht in deinen Händen. Errette mich von der Hand meiner Feinde und von denen, die mich verfolgen!“ (Ps 31,16)


YOUCAT (393) Wie stehen Christen einem sterbenden Menschen bei?
Christen lassen einen sterbenden Menschen nicht allein. Sie helfen ihm, dass er in gläubigem Vertrauen, in Würde und Frieden sterben kann. Sie beten mit ihm und tragen Sorge, dass ihm zur rechten Zeit die Sakramente gespendet werden. [2299]

Fakt:
Organentnahme schließt Sterbebegleitung aus – Organspender sterben einsam und würdelos
Angehörige können ihren sterbenden Familienmitgliedern mit dem Verdacht auf Hirntod in ihrer letzten Stunde nicht mehr beim Hinübergehen in die jenseitige Welt beistehen. Sie werden aus dem Krankenzimmer hinausgeschickt, da der Sterbende auf die Entfernung seiner Organe vorbereitet werden muss, müssen ihn folternden Untersuchungen zur Feststellung des Hirntodes preisgeben, müssen ihn - falls ein Hirntod diagnostiziert wird - allein und ohne Beistand seinen unendlichen Qualen beim Ausschlachten seiner Organe überlassen. Sie müssen ihn in seiner schwersten Stunde im Stich lassen. Von einem würdevollen und friedvollen Sterben kann keine Rede sein.
Angehörige, die ihre Familienmitglieder danach noch einmal sehen konnten, sind oftmals traumatisiert vom Aussehen der Dahingeschiedenen, ihrem entstellten, von grausam erlittenen Schmerzen verzerrten Gesicht.

Bibel:
Jesus sagt: „Seid barmherzig, wie auch euer Vater barmherzig ist (Lk 6,36), denn „was ihr getan habt einem unter diesen meinen geringsten [und damit auch hirntoten, sterbenden, sich nicht mehr äußern könnenden] Brüdern, das habt ihr mir getan“. (Mt 25,40)


YOUCAT (353) Warum beten wir Gott an?
Wir beten Gott an, weil es ihn gibt und weil Ehrfurcht und Anbetung die angemessene Antwort auf sein Erscheinen und seine Gegenwart sind. „Vor dem Herrn, deinem Gott, sollst du dich niederwerfen und ihm allein dienen“ (Mt 4,10) [2095-2105, 2135-2136]
Die Anbetung Gottes dient aber auch dem Menschen, denn sie macht ihn frei vom Dienst an den Mächten dieser Welt. Wo Gott nicht mehr angebetet wird, wo er nicht mehr der Herr über Leben und Tod sein soll, schwingen sich andere dazu auf und setzen die Menschenwürde aufs Spiel.

Fakt
Mit Organverpflanzungen greift der Mensch in Gottes Willen ein, will selbst Gott spielen und nimmt nach seinem Gutdünken dem einen das Leben (Hirntote sind in Wirklichkeit allenfalls sterbende Menschen), um es einem anderen - vielleicht und möglicherweise - ein wenig zu verlängern.

Die Bibel:
„Meine Gedanken sind nicht eure Gedanken, und eure Wege sind nicht meine Wege, spricht der Herr; sondern so viel der Himmel höher ist denn die Erde, so sind auch meine Wege höher denn eure Wege und meine Gedanken denn eure Gedanken.“ (Jes 55,8-9)
„Ich bin der Herr und außer mir ist kein Heiland. Ihr seid meine Zeugen, spricht der Herr; so bin ich euer Gott. Auch bin ich, ehe denn ein Tag war, und ist niemand, der aus meiner Hand erretten kann.“ (Jes 43,11-13)
„Seht ihr nun, dass ich's allein bin und ist kein Gott neben Mir! Ich kann töten und lebendig machen, ich kann schlagen und heilen, und ist niemand, der aus meiner Hand errette.“ (5. Mo 32,39)
„Wirst du der Stimme des Herrn, deines Gottes, gehorchen und tun, was recht ist vor ihm, und zu Ohren fassen seine Gebote und halten alle seine Gesetze, so will ich der Krankheiten keine auf dich legen, die ich auf Ägypten gelegt habe; denn ich bin der Herr, dein Arzt.“ (2. Mo 15,26)
„Ich aber, Herr, hoffe auf dich und spreche: Du bist mein Gott! Meine Zeit steht in deinen Händen. Errette mich von der Hand meiner Feinde und von denen, die mich verfolgen“ (Ps 31,15f)


Wie die katholische Kirche ihre vorstehend aufgezeigte Lehre in der Öffentlichkeit vertritt

Organspende wird als ein Akt der Nächstenliebe proklamiert
„Die Deutsche Bischofskonferenz möchte die Organspende als Akt der Nächtsenliebe fördern.“ (06.10.2011:http://www.focus.de/politik/deutschland/transplantation-bischoefe-wollen-organspende-foerdern_aid_672150.html)
Pressemitteilung der Deutschen Bischofskonferenz 06.10.2011, 150a: „Aus ethischer Perspektive ist die Organspende durchaus ein Akt der Nächstenliebe. So haben sich die Kirchen bereits 1990 in einer gemeinsamen Erklärung für die Organspende ausgesprochen: „Wer darum für den Fall des eigenen Todes die Einwilligung zur Entnahme von Organen gibt, handelt ethisch verantwortlich, denn dadurch kann anderen Menschen geholfen werden“. Der Katechismus der Katholischen Kirche formuliert klar und eindeutig „Die Organspende nach dem Tod ist eine edle und verdienstvolle Tat, sie soll als Ausdruck großherziger Solidarität gefördert werden.“ „Die Deutsche Bischofskonferenz möchte die Organspende als Akt der Nächstenliebe fördern.“ (http://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/diverse_downloads/presse/2011-150a-Statement-Fuerst.pdf)
Bei der angestrebten Neuregelung der Organspende unterstützt die katholische Kirche die sogenannte Erklärungslösung, um die Zahl der Spender zu erhöhen. (http://www.epd.de/zentralredaktion/epd-zentralredaktion/katholische-kirche-unterst%C3%BCtzt-erkl%C3%A4rungsl%C3%B6sung-f%C3%BCr-organspend)

Wie die Kirche mit Geistlichen verfährt, die gegen die Organspende eintreten
MEDRUM 10.11.2009: Pfarrer Andreas Hirsch war erst am 26. September 2009 in sein Pfarreramt eingeführt worden. Nach einem Vortrag von Dekan Freihalter über die Organspende, der zuvor am 22. September im Pfarrheim in Altenmünster stattgefunden hatte, gab Pfarrer Hirsch Anfang Oktober einen Pfarrbrief mit einem persönlich verfassten Artikel zur Organspende heraus. Darin informierte er die Pfarrgemeinde, dass die Organspende grundsätzlich abzulehnen sei. Wie die Müncher tz berichtete, war es danach zu Protesten in der Pfarrgemeinde gekommen. Das Bistum Augsburg forderte ihn deswegen auf, im nächsten Pfarrgemeindeblatt ebenso die anderslautende offizielle kirchliche Position zu veröffentlichen. Pfarrer Hirsch weigerte sich jedoch, dieser Aufforderung nachzukommen. Er zog es vor, den Verzicht auf sein Amt anzubieten. Das Bistum war allerdings nicht bereit, auf die Darstellung der kirchlichen Position zu verzichten und nahm stattdessen das Angebot des Pfarrers zum Amtsverzicht an. Im Pfarrbrief hatte Pfarrer Hirsch zur Erklärung von Einverständnissen mit einer Organspende zuvor festgestellt: "Die Leute sollen verstehen, dass sie mit dem Einverständnis zur Organspende Ärzten die Erlaubnis geben, ihr Leben zu beenden. Das entspricht nicht dem Willen Gottes, der allein Herr über Leben und Tod ist." Der Pfarrer begründete dies mit der Auffassung, erst die Entnahme von Organen töteten den Menschen und dies sei ethisch unannehmbar. Hirsch lehnt es ab, den Hirntod als den Zeitpunkt gelten zu lassen, an dem der Tod des Menschen als Person eingetreten ist. … "Die Entnahme ist es, die eine lebende Person zu einer toten macht.", stellte Hirsch im Pfarrbrief heraus. Deshalb hält er es mit seinem Gewissen und Glauben für nicht vereinbar, einem für hirntot erklärten Menschen Organe zu entnehmen und dadurch den unmittelbar folgenden Tod des Menschen herbeizuführen. (http://www.medrum.de/content/tot-oder-lebendig-0, s.a. 25.10.20009: Bistum Augsburg trennt sich von Pfarrer Hirsch: http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg-land/Bistum-Augsburg-trennt-sich-von-Pfarrer-Hirsch-id6733596.html)

„Denn wir sind nicht, wie die vielen, die das Wort Gottes verfälschen;
sondern als aus Lauterkeit und als aus Gott reden wir vor Gott in Christo“
                                                                                          2.Kor 2,17


Besitzt der Papst einen Organspende-Ausweis?
Papst Benedikt XVI. ist kein Organspender mehr. Der aus den 70er Jahren stammende Organspendeausweis sei mit der Wahl Kardinal Joseph Ratzingers zum Papst automatisch ungültig geworden, erklärte der päpstliche Privatsekretär Georg Gänswein.
Der polnische Erzbischof Zygmunt Zimowski sagte der italienischen Zeitung „La Repubblica“, die Leiche des Papstes müsse intakt bleiben, da sie der gesamten Kirche gehöre. Man müsse dies auch im Zusammenhang mit einer möglichen künftigen Verehrung sehen, erklärte Zimowski. (04.02.2011: http://www.derwesten.de/panorama/papst-ist-kein-organspender-mehr-id4246128.html)

Denn sie hatten lieber die Ehre bei den Menschen als die Ehre bei Gott." Joh 12,43


Zusammenfassung:
YOUCAT erklärt (391), dass zum Zweck der Organentnahme nicht getötet werden darf und die Organspende aus einer Leiche eine sichere Todesfeststellung voraussetzt.
Fakt ist, dass nur durchblutete, schlagende Herzen und lebend-frische, durchblutete Organe verpflanzt werden können, die Organe einer Leiche tot und daher unbrauchbar sind.
Die Bibel gibt uns auf: „Lass dich nicht gelüsten, was dein Nächster hat“ (2. Mo 20,17) und erklärt uns, „des Leibes Leben ist in seinem Blut, solange es lebt“ (3.Mo 17,10-14). „Esst das Fleisch nicht, das noch lebt in seinem Blut (1.Mo 9,4; 5.Mo 12,23), also auch: Transplantiert das Fleisch nicht, das noch lebt in seinem Blut. Doch nur lebende, durchblutete Organe können transplantiert werden!

YOUCAT spricht sich gegen Gewaltanwendung, Folter, Amputation und Verstümmelung (392) aus.
Fakt ist, dass der Todeszeitpunkt des Menschen nach der ersten Herztransplantation neu definiert wurde um den Transplantationsmedizinern Straffreiheit zu gewähren.
Fakt ist, dass zur Feststellung des Hirntodes äußerst schmerzhafte, von der Bundesärztekammer exakt definierte Untersuchungen notwendig sind, die nicht nur die „Hirntoten“ sondern auch diejenigen erleiden müssen, deren Hirntod dadurch nicht bestätigt wird.
Fakt ist, dass nur lebende Herzen und lebende Organe verpflanzt werden können. Folgerichtig muss der Betroffene also auch noch am Leben sein, wenn ihm diese Organe entnommen werden.
Die Bibel sagt: „Du sollst nicht töten“ (2. Mo 20,13; 5. Mo 5,17; Mt 5,21; Mt 19,18; Lk 18,20; Mk 10,19; Rö 13,9; Jak 2,11), und dass jene, die es dennoch tun „des Gerichts schuldig sein sollen“ (Mt 5,21).

YOUCAT erklärt, dass man weder sich selbst noch anderen das Leben nehmen darf (378).
Fakt ist, dass sich die Hirntoddefinition als hinfällig erwiesen hat. Bewiesen ist, dass „Hirntote“ keine wirklichen Toten sind.
Fakt ist, dass die theologische Ethik sich für Organspende einsetzt.
Die Bibel weist darauf hin: „So spricht der Herr: Siehe, ich lege euch vor den Weg zum Leben und den Weg zum Tode.“ (Jer 21,8). „Ein Mensch hat nicht Macht über den Geist, den Geist zurückzuhalten, und hat nicht Macht über den Tag des Todes, und keiner wird losgelassen im Streit; und das gottlose Wesen errettet den Gottlosen nicht.“ (Pr 8,8)

YOUCAT wendet sich gegen Mord, Beihilfe zum Mord, Euthanasie und das Töten von behinderten, kranken und sterbenden Menschen (379). Jeder, der sich gegen das Leben vergeht, soll automatisch exkommuniziert werden.
Fakt ist, dass durch die Organentnahme schwerkranken und sterbenden Menschen ihre lebenden Organe ihrem lebendigen Leib entrissen werden.
Fakt ist, dass die katholische Kirche dies als einen Akt der Nächstenliebe fördert, obwohl ihr bekannt ist, dass tote Organe aus einem wirklichen Toten nicht verpflanzt werden können.
Die Bibel: „Ein Mensch herrscht zuzeiten über den andern zu seinem Unglück.“ (Pr 8,9) Das AT sah bei Vergehen gegen Leib und Leben harte Strafen vor: „Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, dass man ihn töte.“ (2.Mo 21,14)
JesusWorte gelten auch hinsichtlich der Lüge Hirntod = biologischer Tod: „Ihr seid von dem Vater, dem Teufel, und nach eures Vaters Lust wollt ihr tun. Der ist ein Mörder von Anfang und ist nicht bestanden in der Wahrheit; denn die Wahrheit ist nicht in ihm. Wenn er die Lüge redet, so redet er von seinem Eigenen; denn er ist ein Lügner und ein Vater derselben. Ich aber, weil ich die Wahrheit sage, so glaubet ihr mir nicht.“ (Joh 8,44f)

YOUCAT erklärt, dass derjenige, der aktuell das Leben anderer angreift, gestoppt werden darf und soll (380).
Fakt ist, das durch die Entnahme von lebenden Organen in das Leben eines Schwerkranken bzw. Sterbenden eingegriffen wird.
Die Bibel zeugt: „Meine Zeit steht in deinen Händen. Errette mich von der Hand meiner Feinde und von denen, die mich verfolgen.“ (Ps 31,16) „Heile du mich, Herr, so werde ich heil; hilf du mir, so ist mir geholfen; denn du bist mein Ruhm.“ (Jer 17,14)

YOUCAT sagt, dass Christen einen sterbenden Menschen nicht allein lassen sondern ihm helfen sollen, in gläubigem Vertrauen, in Würde und Frieden sterben zu können (393).
Fakt ist, dass die Angehörigen aus dem Zimmer geschickt werden, wenn die vorbereitenden Maßnahmen für die Organentnahme eingeleitet werden. Der sich nicht mehr artikulieren und wehren könnende Sterbende muss einsam und alleine äußerst schmerzhafte Untersuchungen über sich ergehen lassen. Wird er des juristisch definierten Hirntodes für eingetreten befunden, muss er sich lebend von Kopf bis zum Schambein aufsägen und sich seine Organe, Gewebe und was sonst noch alles von seinem Körper zu verwerten ist, aus lebendigem Leibe herausschneiden lassen.
In der Bibel sagt Jesus: „Seid barmherzig, wie auch euer Vater barmherzig ist“ (Lk 6,36), denn„was ihr getan habt einem unter diesen meinen geringsten [damit auch hirntoten, sterbenden, sich nicht mehr äußern könnenden] Brüdern, das habt ihr mir getan“ (Mt 25,40).

YOUCAT sagt (353): „Vor dem Herrn, deinem Gott, sollst du dich niederwerfen und ihm allein dienen“ (Mt 4,10) und weist darauf hin, dass, wo Gott nicht mehr angebetet wird, wo er nicht mehr Herr über Leben und Tod sein soll, sich andere dazu aufschwingen und die Menschenwürde aufs Spiel setzen.
Fakt ist, dass mit Organverpflanzungen der Mensch in Gottes Willen eingreift, selbst Gott spielen will und nach seinem Gutdünken dem einen das Leben (Hirntote sind nicht tot) nimmt um es einem anderen - vielleicht und möglicherweise - ein wenig zu verlängern.
Die Bibel: „Meine Gedanken sind nicht eure Gedanken, und eure Wege sind nicht meine Wege, spricht der Herr; sondern so viel der Himmel höher ist denn die Erde, so sind auch meine Wege höher denn eure Wege und meine Gedanken denn eure Gedanken.“ (Jes 55,8-9)
„Ich bin der Herr und außer mir ist kein Heiland. Ihr seid meine Zeugen, spricht der Herr; so bin ich euer Gott. Auch bin ich, ehe denn ein Tag war, und ist niemand, der aus meiner Hand erretten kann.“ (Jes 43,11-13)  „Seht ihr nun, dass ich's allein bin und ist kein Gott neben Mir! Ich kann töten und lebendig machen, ich kann schlagen und heilen, und ist niemand, der aus meiner Hand errette.“ (5. Mo 32,39)  „Wirst du der Stimme des Herrn, deines Gottes, gehorchen und tun, was recht ist vor ihm, und zu Ohren fassen seine Gebote und halten alle seine Gesetze, so will ich der Krankheiten keine auf dich legen, die ich auf Ägypten gelegt habe; denn ich bin der Herr, dein Arzt.“ (2. Mo 15,26)  „Ich aber, Herr, hoffe auf dich und spreche: Du bist mein Gott! Meine Zeit steht in deinen Händen. Errette mich von der Hand meiner Feinde und von denen, die mich verfolgen“ (Ps 31,15f)

Fazit:
Die katholische Kirche akzeptiert trotz berechtigter Zweifel, wachsender Kritik und dem Nachweis, dass die juristisch eingeführte Hirntodbezeichnung nicht der tatsächliche Tod des Menschen bedeutet, weiterhin die Todesdefinition von Ärzte-Organisationen und Staat, wodurch schwerkranken Menschen mit Hirnversagen bei lebendigen Leib im Beginn des Sterbeprozesses bereits der Tod erklärt wird. Sie schaut über das Leiden der Betroffenen zur Feststellung ihres Hirntodes hinweg und überlässt sie einem überaus qualvollen Sterben, bei der eine liebevolle Sterbebegleitung ausgeschlossen ist. Auch sie weiß, dass die Entnahme der lebenden-frischen Organe bei laufender Beatmung, schlagendem Herzen unter Gabe von muskelentspannenden Medikamenten und Einsatz von Narkotika vollzogen wird und auch werden muss, da tote Organe aus einem wirklichen (biologisch) Toten nicht mehr verpflanzt oder zu Forschungszwecken gebraucht werden können. Sie setzt sich noch nicht einmal für ein ‚in dubio pro vita‘ ein, sondern hilft mit ihrer Zustimmung und Werbung für die Organspende das Gebot „Du sollst nicht töten“ (2. Mo 20,13; 5. Mo 5,17; Mt 5,21; Mt 19,18; Lk 18,20; Mk 10,19; Rö 13,9; Jak 2,11) zu brechen. Sie missachtet in gravierendem Maße Gottes Willen und handelt entgegen dem, was sie lehrt. „Sie übertreten den Bund wie Adam; darin verachten sie mich.“ (Hos 7)

„Darum, dieweil wir ein solch Amt haben, wie uns denn Barmherzigkeit widerfahren ist, so werden wir nicht müde, sondern meiden auch heimliche Schande und gehen nicht mit Schalkheit um, fälschen auch nicht Gottes Wort; sondern mit Offenbarung der Wahrheit beweisen wir uns wohl an aller Menschen Gewissen vor Gott. Ist nun unser Evangelium verdeckt, so ist's in denen, die verloren werden, verdeckt; bei welchen der Gott dieser Welt der Ungläubigen Sinn verblendet hat, dass sie nicht sehen das helle Licht des Evangeliums von der Klarheit Christi, welcher ist das Ebenbild Gottes.“ 2.Kor 4,1ff


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