Priesterliche Sündenvergebung
Du möchtest wohl der ältesten Tochter M. des A. zum leiblichen Namens- und Geburtstag von Mir etwas geben? – Ja, Ich möchte ihr ja auch etwas geben, so sie nur ernstlich etwas möchte. Aber sie hat eben nicht das größte Zutrauen zu uns, sondern hängt noch am stärksten an der „Mauer Roms“. Daher ist es auch etwas schwer, ihr etwas Rechtes zu geben, so, dass sie daran ein lebendiges Wohlgefallen fände.
Damit sie aber sehen möge, was da an der „Mauer Roms“ liegt, so will Ich sie auf den mächtigsten Stützpunkt, worauf Rom fußt, bedeutlich aufmerksam machen. Es ist der 18. Vers des 18. Kapitels aus Matthäus und gleichlautend und -bedeutend auch der 23. Vers im 20. Kapitel aus Johannes.
Dass aber dieser Stützpunkt ein ganz fälschlicher ist, steht ja doch gar deutlich im ganzen 18. Kapitel des Matthäus und besonders vom 14. bis zum 35. Vers, und noch deutlicher im Vaterunser. Denn da heißt es doch: Vergib uns unsere Schuld so wie wir unseren Schuldigern vergeben, und steht nicht: Vergib uns unsere Schuld, wie uns dieselbe die Priester vergeben! So besagt auch der römische Stützpunkt, der 18. Vers im 18. Kapitel des Matthäus, keineswegs die Sünden vergebende Macht von Seiten eines Priesters, sondern die gegenseitige menschliche und brüderliche Liebepflicht, dass einer dem anderen alle Schuld vergeben soll. So die Menschen sich gegenseitig alles vergeben, dann wird ihnen auch von Mir alles vergeben. So sie sich aber gegenseitig ihre Schulden unter sich vorenthalten, da werde denn Ich sie ihnen auch vorenthalten.
Das ist die rechte Bedeutung dieser lang überaus stark verkannten und ebenso stark missbrauchten Stelle, und es gibt für Mich keine andere gültige! – Wer nach dieser Bedeutung leben wird, der wird zu Mir kommen; wer aber nicht, der wird draußen bleiben, und wenn er mit tausend priesterlichen Sündenvergebungen versehen wäre.
Solches soll denn auch die M. bedenken, so wird sie bald einsehen, dass Ich auch ohne Skapuliere und Brevets Sünden vergeben kann. Amen.
Jakob Lorber am 28.März 1843, Himmelsgaben, Bd.2, S.182.