VERKEHR MIT DER GEISTERWELT
Einflüsse aus dem Jenseits
Schutzgeister und -engel
„Es lebt nicht ein Mensch auf dieser Erde, dem nicht Geister aus einer besseren Welt beigegeben wären. Und diese Geister sind auch beständig bemüht, denjenigen, zu dem sie beschieden sind, zum Licht und zum Leben alles Lebens zu führen.“ [HiG.01_41.06.26b,10]
„Es [gibt] keinen Menschen, der nicht wenigstens drei Schutzgeister, zwei Engel und einen großen Engel hätte, über die noch ein Siebter wacht, Den ihr schon wohl kennt. Diese Schutzgeister und Engel sind vom Augenblick der Zeugung fortan um die neugezeugte Seele und sorgen unablässig für die ordnungsmäßige Ausbildung derselben.“ [Er.01_050,05-06]
Es „ist aber ohnehin einem jeden Menschen ein unsichtbarer Schutzgeist hinzugegeben, der den Menschen von seiner Geburt an bis zum Grab hin zu geleiten hat. Solch ein Schutzgeist wirkt stets auf das Gewissen des Menschen ein und fängt erst dann an, sich ferner und ferner von dem ihm anvertrauten Menschen zu halten, so dieser, durch seine Eigenliebe geleitet, allen Glauben und alle Liebe zum Nächsten freiwillig verlassen hat.“ [GEJ.01_092,14]
„Seht nun, in allem dem werden unsere Schüler* auf das Allergenaueste, was die Nächstenliebe betrifft, praktisch unterrichtet. Wenn sie nun darin eine Fertigkeit erlangt haben, bekommen sie die Weihe der Vollendung und werden dann auf eine genau verhältnismäßig bestimmte Zeit lang den lebenden Menschen auf der Erde zu Schutzgeistern gegeben, und das zumeist aus dem Grund, um sich bei dieser Gelegenheit in der wahren Geduld des Herrn zu üben. Denn ihr glaubt es kaum, wie schwer es einem solchen himmlisch gebildeten Geist ankommt, mit den halsstarrigen Menschen dieser Erde so im höchsten Grad nachgebend umzugehen, dass es diese gar nie merken dürfen, dass sie von einem solchen Schutzgeist auf allen Wegen begleitet und nach ihrer Liebe geleitet werden. Fürwahr, es ist keine Kleinigkeit, wenn man mit aller Macht und Kraft ausgerüstet ist und darf als Anfänger nicht Feuer vom Himmel rufen, sondern muss jetzt im Bewusstsein seiner Macht und Kraft fortwährend einen Zuseher machen, wie der ihm anvertraute Mensch sich in allerlei Argem der Welt begründet und des Herrn stets mehr und mehr zu vergessen anfängt.
Eine Kindsmagd hat mit dem allerbengelhaftest unartigen Kind einen barsten Himmel gegen die Aufgabe eines anfänglichen Schutzgeistes. Wie viele Tränen müssen diese vergießen, und ihr ganzes Einwirken darf nur in einem allerleisesten Gewissenseinflüstern bestehen oder höchstens bei außerordentlichen Gelegenheiten in der Verhütung gewisser Unglücksfälle, welche auf die Sterblichen der Erde von der Hölle angelegt sind. In allem Übrigen dürfen sie nicht einwirken.
Nun aber stellt euch nur so ein wenig das nicht selten bittere Los eines sogenannten Hauslehrers oder Hofmeisters vor, wenn er so recht rohe und bengelhafte Kinder zur Erziehung bekommt. Ist da nicht schon ein Holzhauerzustand besser? Ganz sicher, denn das Holz lässt sich nach dem Willen des Holzhauers fällen und spalten, aber das ungehobelte Kind spottet dem Willens seines Meisters. Doch dieser Zustand ist nur kaum ein leisester Schatten gegen den eines Schutzgeistes, dessen Schutzbefohlener entweder ein Geizhals, ein Dieb, ein Räuber, ein Mörder, ein Spieler, ein Hurer und Ehebrecher ist. Alle solche Gräueltaten muss der Schutzgeist stets passiv mit ansehen und darf nicht mit all seiner Kraft nur im Geringsten vorgreifend entgegenwirken. Und wenn bei manchen Gelegenheiten ein Vorgriff schon gestattet ist, so muss er aber dennoch so klug angelegt werden, dass der Schützling dadurch in der Freiheitssphäre seines Willens nicht im Geringsten sondern nur höchstens in der tatsächlichen Ausführung desselben behindert wird.“ [GS.02_105,16-19]
* verstorbene Kinderseelen, die im jenseitigen Kinderreich erzogen und gelehrt werden - Weiteres dazu hier